Zur Gültigkeit von Altkartellen nach Gemeinschaftsrecht : EuGH Rs. C-39/96 v.24.4.1997

Ein ordnungsgemäss angemeldetes Kartell, das vor dem Inkrafttreten der VO Nr.17/62 geschlossen wurde, profitiert nur dann von der vorläufigen Gültigkeit, wenn der Inhalt der Vereinbarung weiterhin unverändert bleibt oder, im Fall von Änderungen, wenn diese keine Verstärkung oder Erweiterung der besc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsrechtliche Blätter (11 (1997) Nr.6 S.245-247)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.733 Kartellrecht
338.8 Kartell
341.176 Kommission der EU
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 347.733 Kartellrecht Dokument Nr. A-906759 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage