Anrechnung von anderweitigem Verdienst : OLG Linz 11 Ra 157/96d v.4.7.1996

Eine ihm nicht zumutbare Arbeit muss der Arbeitnehmer nicht annehmen, und er muss auch nicht aussergewöhnliche Anstrengungen unternehmen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Umstände, die eine Anrechnung rechtfertigen, hat der Arbeitgeber zu behaupten und zu beweisen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Lohn
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine ihm nicht zumutbare Arbeit muss der Arbeitnehmer nicht annehmen, und er muss auch nicht aussergewöhnliche Anstrengungen unternehmen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Umstände, die eine Anrechnung rechtfertigen, hat der Arbeitgeber zu behaupten und zu beweisen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog