Anrechnung von anderweitigem Verdienst : OLG Linz 11 Ra 157/96d v.4.7.1996
Eine ihm nicht zumutbare Arbeit muss der Arbeitnehmer nicht annehmen, und er muss auch nicht aussergewöhnliche Anstrengungen unternehmen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Umstände, die eine Anrechnung rechtfertigen, hat der Arbeitgeber zu behaupten und zu beweisen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Lohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Eine ihm nicht zumutbare Arbeit muss der Arbeitnehmer nicht annehmen, und er muss auch nicht aussergewöhnliche Anstrengungen unternehmen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Umstände, die eine Anrechnung rechtfertigen, hat der Arbeitgeber zu behaupten und zu beweisen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |