Anrechnung von anderweitigem Verdienst : OLG Linz 11 Ra 157/96d v.4.7.1996

Eine ihm nicht zumutbare Arbeit muss der Arbeitnehmer nicht annehmen, und er muss auch nicht aussergewöhnliche Anstrengungen unternehmen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Umstände, die eine Anrechnung rechtfertigen, hat der Arbeitgeber zu behaupten und zu beweisen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Lohn
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-906757 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage