Anrechnung von anderweitigem Verdienst : OLG Linz 11 Ra 157/96d v.4.7.1996
Eine ihm nicht zumutbare Arbeit muss der Arbeitnehmer nicht annehmen, und er muss auch nicht aussergewöhnliche Anstrengungen unternehmen, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Umstände, die eine Anrechnung rechtfertigen, hat der Arbeitgeber zu behaupten und zu beweisen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.2 Lohn 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-906757 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |