Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter : BVerfG 1 BvR 2172/96 v.26.2.1997

Die Pflicht privater Rundfunkveranstalter, ihre Sendungen zu Zwecken der Rundfunkaufsicht aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen der Landesmedienanstalt vorzulegen (Par.38 Abs.1, 60 Abs.1 LMedienG BW), ist mit Art.5 Abs.1 S.2 GG vereinbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (50 (1997) Nr.12 S.503-506)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:654.19 Rundfunk
351.751 Medienrecht
338.982 Staatsintervention: Wirtschaft
002 Dokumentation
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 654.19 Rundfunk Dokument Nr. A-905633 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage