Ausnahme vom Frauennachtarbeitsverbot : BMAGS 50.200/13-2/97 v.30.5.1997

Einziges Kriterium für die Behandlung aller Anträge auf Ausnahme vom Nachtarbeitsverbot ist ob es das öffentliche Interesse infolge besonders schwerwiegender Umstände erfordert. Bisher wurden noch keine Ausnahmen durch eine solche Verordnung zugelassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4845)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.06.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.5 Frauenarbeit
331.021.812.2 Nachtarbeit
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 396.5 Frauenarbeit Dokument Nr. A-905289 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage