Ehestörung kein Entlassungsgrund

Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist bei Arbeitern an das Vorliegen einer strafbaren Handlung geknüpft. Danach ist eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit mangels (heute) strafbaren Verhaltens bei Arbeitern nicht zulässig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die unterschi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1997) Nr.5)
VerfasserIn: Drs, Monika
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz
338.42 Gewerbeordnung
392.5 Ehe
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-904529 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage