Ehestörung kein Entlassungsgrund
Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit ist bei Arbeitern an das Vorliegen einer strafbaren Handlung geknüpft. Danach ist eine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit mangels (heute) strafbaren Verhaltens bei Arbeitern nicht zulässig. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die unterschi...
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Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1997) Nr.5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.05.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz 338.42 Gewerbeordnung 392.5 Ehe |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-904529 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |