Kostenersatzpflicht für Sondernotstandshilfe : VfGH B 2603/96 v. 23.1.1997

Da der Erlassung des § 2 Abs 2 FAG Beratungen der Finanzausgleichspartner vorausgingen und andererseits die genannte Bestimmung der am 1.3.1995 unter pkt 5 zwischen den Finanzausgleichspartnern getroffenen Übereinkunft entspricht, hegt der VfGH keine Bedenken, dass durch die genannte Regelung die Gr...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst ((1997) Nr.4839)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.05.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
336.127.1 Finanzausgleich
336.57 Sozialleistung, öffentliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 36.05 Sozialhilfe Dokument Nr. A-903898 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage