Kreditverwendung als Bürgschaftsgrenze : OGH 1 Ob 2385/96h v.28.1.1997

Wird der Bürge über den wahren Zweck der Kreditgewährung, nämlich die Abdeckung bestehender Verbindlichkeiten aus Bauleistungen, im Unklaren gelassen, und übernimmt er ausdrücklich die Mithaftung für einen Kredit, dessen Zweck die Finanzierung weiterer, also künftiger Bauarbeiter ist, so haftet er n...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredit
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.77 Kredit Dokument Nr. A-902955 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage