Neue Qual der Gerichtswahl
Mit der Ratifizierung des Abkommen von Lugano ist Österreich Teil eines gesamteuropäischen einheitlichen gerichtlichen Zuständigkeitssystems geworden, in dem die volle Freizügigkeit gerichtlicher Entscheidungen garantiert ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Industrie (Nr.50/51/52)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.9 Zivilprozessordnung
341.9 Privatrecht, internationales 347.98 Gericht: Zuständigkeit 341.241 Vertrag, internationaler |
Region: | International
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung | Dokument Nr. A-902594 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |