Neue Qual der Gerichtswahl

Mit der Ratifizierung des Abkommen von Lugano ist Österreich Teil eines gesamteuropäischen einheitlichen gerichtlichen Zuständigkeitssystems geworden, in dem die volle Freizügigkeit gerichtlicher Entscheidungen garantiert ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Industrie (Nr.50/51/52)
VerfasserIn: Barnert, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
341.9 Privatrecht, internationales
347.98 Gericht: Zuständigkeit
341.241 Vertrag, internationaler
Region:International
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-902594 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage