Verkürzte Lehrzeiten für Maturanten : BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten 10.101/83-Pr/10a/97 v.14.4.1997

Der Ersatz von Lehrzeiten auf Grund schulmässiger Ausbildung wurde dermassen neu geregelt, dass nunmehr auch die Möglichkeit der individuellen Festlegung eines Lehrzeitersatzes zwischen Lehrberechtigtem und Schulabsolventen besteht (siehe § 28 Abs.3 BAG).

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Lehrvertrag
371.27F Matura
331.861 Lehrlingsausbildung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Lehrvertrag Dokument Nr. A-902357 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage