Entlassung wegen Straftaten
Die arbeitsrechtlichen SpezialG lassen übereinstimmend Entlassungen von AN wegen während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangener Straftaten bzw. wegen haftbedingter Abwesenheit vom Dienst zu. Auch die Verschweigung einschlägiger Vorstrafen bei der Bewerbung kann uU zur Entlassung berechtigen....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.4 S.211-216)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343 Strafrecht 343.1 Strafverfahren 65.012.45 Unternehmensinformation |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die arbeitsrechtlichen SpezialG lassen übereinstimmend Entlassungen von AN wegen während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangener Straftaten bzw. wegen haftbedingter Abwesenheit vom Dienst zu. Auch die Verschweigung einschlägiger Vorstrafen bei der Bewerbung kann uU zur Entlassung berechtigen. Beim Verdacht einer Straftat bietet sich zum Schutz betrieblicher Interessen die Suspendierung des AN an. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |