Entlassung wegen Straftaten
Die arbeitsrechtlichen SpezialG lassen übereinstimmend Entlassungen von AN wegen während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangener Straftaten bzw. wegen haftbedingter Abwesenheit vom Dienst zu. Auch die Verschweigung einschlägiger Vorstrafen bei der Bewerbung kann uU zur Entlassung berechtigen....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.4 S.211-216)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
343 Strafrecht 343.1 Strafverfahren 65.012.45 Unternehmensinformation |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-901917 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |