Entlassung wegen Straftaten

Die arbeitsrechtlichen SpezialG lassen übereinstimmend Entlassungen von AN wegen während des aufrechten Arbeitsverhältnisses begangener Straftaten bzw. wegen haftbedingter Abwesenheit vom Dienst zu. Auch die Verschweigung einschlägiger Vorstrafen bei der Bewerbung kann uU zur Entlassung berechtigen....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft (15 (1997) Nr.4 S.211-216)
VerfasserIn: Eichinger, Julia
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343 Strafrecht
343.1 Strafverfahren
65.012.45 Unternehmensinformation
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-901917 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage