Diskriminierung zu lasch bestraft : EuGH rüffelt deutsches Gleichstellungsrecht / Pfarr attackiert Bundesregierung / C-180/95
Stellenbewerber, die ein Arbeitgeber nur wegen ihres Geschlechts ablehnt, haben in der Bundesrepublik keinen ausreichenden Anspruch auf Schadenersatz. Dies stellte das Luxemburger EU-Gericht fest und verlangte eine Änderung der deutschen Gesetze.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 23.04.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 347.513 Schadenersatz 301.172 Diskriminierung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Stellenbewerber, die ein Arbeitgeber nur wegen ihres Geschlechts ablehnt, haben in der Bundesrepublik keinen ausreichenden Anspruch auf Schadenersatz. Dies stellte das Luxemburger EU-Gericht fest und verlangte eine Änderung der deutschen Gesetze. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |