Diskriminierung zu lasch bestraft : EuGH rüffelt deutsches Gleichstellungsrecht / Pfarr attackiert Bundesregierung / C-180/95

Stellenbewerber, die ein Arbeitgeber nur wegen ihres Geschlechts ablehnt, haben in der Bundesrepublik keinen ausreichenden Anspruch auf Schadenersatz. Dies stellte das Luxemburger EU-Gericht fest und verlangte eine Änderung der deutschen Gesetze.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 23.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
347.513 Schadenersatz
301.172 Diskriminierung
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung Dokument Nr. A-901666 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage