Ort einer Dienstleistung nach der 6.Mehrwertsteuerrichtlinie : EuGH Rs. C-260/95 v.20.2.1997

Artikel 26 Absatz 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen, die ein Reiseveranstalter, der seinen Sitz in einem Mitgliedstaat hat, für Reisende durch Vermittlung einer in einem anderen Mitgliedstaat tätigen Gesellschaft erbringt, im letztgenannten Staat der Me...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (8 (1997) Nr.4 S.133-135)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Mehrwertsteuer
380.833 Reisebüro
347.44 Reisevertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 336.2 Mehrwertsteuer Dokument Nr. A-901481 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage