Schadenersatzregelung ist rechtswidrig : EuGH beanstandet Regeln zur Diskriminierung bei Bewerbungen / EuGH Rs. C-180/95 v.22.4.1997
Der deutsche Gesetzgeber durfte den Schadenersatz nur für solche Fälle begrenzen, in denen der Arbeitgeber nachweisen kann, dass auch ohne die Diskriminierung der andere Bewerber aufgrund besserer Qualifikation den Vorzug erhalten hätte.
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Veröffentlicht in: | Frankfurter Allgemeine Zeitung |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 23.04.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 301.172 Diskriminierung 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Deutschland |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.11 Arbeitnehmer: Anstellung | Dokument Nr. A-901479 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |