Zur Rückwirkung der UrlGNov BGBl 1995/832 : OLG wien 9 Ra 360/96v v.2012.1996

Die neue, die Urlaubsentschädigung betreffende, Aliquotierungsregelung des § 9 Abs.1 UrlG idF der Novelle BGBl 1995/832 gilt nicht für Dienstverhältnisse, die vor Inkrafttreten der Novelle (1.12.1995) aufgelöst worden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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