Zur Rückwirkung der UrlGNov BGBl 1995/832 : OLG wien 9 Ra 360/96v v.2012.1996

Die neue, die Urlaubsentschädigung betreffende, Aliquotierungsregelung des § 9 Abs.1 UrlG idF der Novelle BGBl 1995/832 gilt nicht für Dienstverhältnisse, die vor Inkrafttreten der Novelle (1.12.1995) aufgelöst worden sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-900681 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage