Beamte sichern Privilegien bis ins Grab : Bei voller Pension können Staatsdiener im Ruhestand soviel dazuverdienen, wie sie wollen. Beamtenchef Siegfried Dohr kann sich vorstellen, über Ruhensbestimmungen zu reden - doch nur dann, wenn der Arbeitgebervertreter stichhaltige Zahlen nennt

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:WirtschaftsBlatt
VerfasserIn: Foggensteiner, Alexander
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Passive Person:Dohr, Siegfried
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
368.43 Ruhensbestimmungen
368.4 Sozialversicherung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 35.087.43 Beamte: Pension Dokument Nr. A-900517 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage