Verfälschung eines Schecks - Prüfungsumfang der bezogenen Bank : OGH 1 Ob 2291/96k v.26.11.1996

Um die Umlauffähigkeit von Schecks (Wechsels) nicht zu behindern, muss sich der gutgläubige Erwerber eines Schecks (Wechsels) auf den Bestand und den Inhalt des verbrieften Rechts nach dem äusseren Erscheinungsbild der Urkunde verlassen können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.4)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.51 Haftpflicht
343.52 Fälschung
343.721 Betrug
336.71 Bank
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser Dokument Nr. A-900323 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage