Verfälschung eines Schecks - Prüfungsumfang der bezogenen Bank : OGH 1 Ob 2291/96k v.26.11.1996
Um die Umlauffähigkeit von Schecks (Wechsels) nicht zu behindern, muss sich der gutgläubige Erwerber eines Schecks (Wechsels) auf den Bestand und den Inhalt des verbrieften Rechts nach dem äusseren Erscheinungsbild der Urkunde verlassen können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (8 (1997) Nr.4)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
347.51 Haftpflicht 343.52 Fälschung 343.721 Betrug 336.71 Bank 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser | Dokument Nr. A-900323 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |