Nicht bestellt, nicht bezahlt : Seit Jahresanfang dürfen aufgedrängte Waren einfach weggeworfen werden

Mit dem gleichen Gesetz wurde auch das Konsumentenschutzgesetz novelliert und unverhältnismässig hohen Verzugszinsen ein Riegel vorgeschoben / Ausgeblieben ist die Reform des Gewährleistungsrechts.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Standard
VerfasserIn: Baier, Anton
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
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347.45 Konsumentenschutz
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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