Zur Kontrahierungspflicht eines Markenkosmetikherstellers mit Parfümerien nach Art.85 Abs.1 EGV i.V.m. § 823 Abs.2, § 249 BGB : OLG München U (K) 1850/95 v.23.5.1996, ("Graumarkt-Parfümerie")

Hat die Parfümerie die Produkte, deren Lieferung verweigert wird, in wettbewerbsrechtlich zulässiger Weise auf dem Graumarkt bezogen, so rechtfertigt dieser Bezug die Lieferverweigerung nicht. Eine Klausel im Depot-Vertrag, die für das Unternehmen ein entsprechendes Verweigerungsrecht vorsieht, vers...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaft und Wettbewerb (47 (1997) Nr.3 S.248-254)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.8 Absatzpolitik
381.512 Versandhandel
338.8 Kartell
347.776 Wettbewerbsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein