Zur Kontrahierungspflicht eines Markenkosmetikherstellers mit Parfümerien nach Art.85 Abs.1 EGV i.V.m. § 823 Abs.2, § 249 BGB : OLG München U (K) 1850/95 v.23.5.1996, ("Graumarkt-Parfümerie")
Hat die Parfümerie die Produkte, deren Lieferung verweigert wird, in wettbewerbsrechtlich zulässiger Weise auf dem Graumarkt bezogen, so rechtfertigt dieser Bezug die Lieferverweigerung nicht. Eine Klausel im Depot-Vertrag, die für das Unternehmen ein entsprechendes Verweigerungsrecht vorsieht, vers...
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Veröffentlicht in: | Wirtschaft und Wettbewerb (47 (1997) Nr.3 S.248-254)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.03.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.8 Absatzpolitik
381.512 Versandhandel 338.8 Kartell 347.776 Wettbewerbsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.8 Absatzpolitik | Dokument Nr. A-899271 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |