Vorzeitige Alterspension und Bruchteilsdeckung der Wartezeit durch ausländische Versicherungszeiten : OGH 10 Ob S 18/94 v.20.2.1996
Ausfallzeiten nach den deutschen Rechtsvorschriften sind von den österreichischen Versicherungsträgern für die allgemeine Leistungsvoraussetzung der Wartezeit nicht heranzuziehen, weil sie nach den deutschen Rechtsvorschriften (grundsätzlich) nur für die Bemessung der Rente zählen. Dies hat auch für...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 08.11.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ausfallzeiten nach den deutschen Rechtsvorschriften sind von den österreichischen Versicherungsträgern für die allgemeine Leistungsvoraussetzung der Wartezeit nicht heranzuziehen, weil sie nach den deutschen Rechtsvorschriften (grundsätzlich) nur für die Bemessung der Rente zählen. Dies hat auch für die besondere Leistungsvoraussetzung der Bruchteilsdeckung im Sinne des § 253b Abs.1 Z.3 ASVG zu gelten, weil es sich dabei um Verschärfungen der allgemeinen Voraussetzung der Wartezeit handelt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |