Vorzeitige Alterspension und Bruchteilsdeckung der Wartezeit durch ausländische Versicherungszeiten : OGH 10 Ob S 18/94 v.20.2.1996

Ausfallzeiten nach den deutschen Rechtsvorschriften sind von den österreichischen Versicherungsträgern für die allgemeine Leistungsvoraussetzung der Wartezeit nicht heranzuziehen, weil sie nach den deutschen Rechtsvorschriften (grundsätzlich) nur für die Bemessung der Rente zählen. Dies hat auch für...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ausfallzeiten nach den deutschen Rechtsvorschriften sind von den österreichischen Versicherungsträgern für die allgemeine Leistungsvoraussetzung der Wartezeit nicht heranzuziehen, weil sie nach den deutschen Rechtsvorschriften (grundsätzlich) nur für die Bemessung der Rente zählen. Dies hat auch für die besondere Leistungsvoraussetzung der Bruchteilsdeckung im Sinne des § 253b Abs.1 Z.3 ASVG zu gelten, weil es sich dabei um Verschärfungen der allgemeinen Voraussetzung der Wartezeit handelt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog