Vorzeitige Alterspension und Bruchteilsdeckung der Wartezeit durch ausländische Versicherungszeiten : OGH 10 Ob S 18/94 v.20.2.1996

Ausfallzeiten nach den deutschen Rechtsvorschriften sind von den österreichischen Versicherungsträgern für die allgemeine Leistungsvoraussetzung der Wartezeit nicht heranzuziehen, weil sie nach den deutschen Rechtsvorschriften (grundsätzlich) nur für die Bemessung der Rente zählen. Dies hat auch für...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten Dokument Nr. A-899012 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage