Wer freiwillig ausscheidet, muss genau nachrechnen : DGB-Rechtsstelle / Immer mehr ArbeitnehmerInnen geben - gegen Zahlung einer Abfindung - vorzeitig in den Ruhestand. Wegen der komplizierten Gesetzeslage sollte man sich, bevor man ausscheidet, umfassend beraten lassen. Sonst kann man, z.B. weil das Arbeitslosengeld ruht, böse finanzielle Überraschungen erleben

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeitnehmer (Arbeitskammer des Saarlandes) (Nr.1 S.25-26)
VerfasserIn: Theobald, Susanne
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.01.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Frühpension
368.4 Sozialversicherung
65.011.1 Unternehmenspolitik
331.6 Arbeitsmarktpolitik
331.94 Arbeitnehmerschutz
Region:Deutschland
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.13 Frühpension Dokument Nr. A-898311 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage