Telekommunikation - ONP-Richtlinie : EuGH C-302/94 v.12.12.1996
Verpflichtungen aus Artikel 7 der Richtlinie 92/44/EWG / Ein Mitgliedstaat ist insbesondere befugt, diese Verpflichtungen nur den "Fernmeldeorganisationen" aufzuerlegen, die die Hauptbetreiber von Telekommunikationsleitungen in den einzelnen Teilen seines Staatsgebiets sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | EG: Amtsblatt - Rechtsvorschriften (40 (1997) Nr.C 54 S.2-3)
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Ort / Verlag / Datum: | Luxemburg, 22.02.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 384 Telekommunikation
330.123.6 Dienstleistung 351.82 Marktordnung 658.8 Absatzpolitik 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Verpflichtungen aus Artikel 7 der Richtlinie 92/44/EWG / Ein Mitgliedstaat ist insbesondere befugt, diese Verpflichtungen nur den "Fernmeldeorganisationen" aufzuerlegen, die die Hauptbetreiber von Telekommunikationsleitungen in den einzelnen Teilen seines Staatsgebiets sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |