Telekommunikation - ONP-Richtlinie : EuGH C-302/94 v.12.12.1996

Verpflichtungen aus Artikel 7 der Richtlinie 92/44/EWG / Ein Mitgliedstaat ist insbesondere befugt, diese Verpflichtungen nur den "Fernmeldeorganisationen" aufzuerlegen, die die Hauptbetreiber von Telekommunikationsleitungen in den einzelnen Teilen seines Staatsgebiets sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EG: Amtsblatt - Rechtsvorschriften (40 (1997) Nr.C 54 S.2-3)
Ort / Verlag / Datum:Luxemburg, 22.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:384 Telekommunikation
330.123.6 Dienstleistung
351.82 Marktordnung
658.8 Absatzpolitik
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 384 Telekommunikation Dokument Nr. A-898268 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage