Allgemein-zivilrechtliche Beratungspflicht der Emissionsbank : OGH 10 Ob 2299/96b v.26.11.1996

Die Emissionsbank muss den Anleger in contrahendo auf Unrichtigkeiten und Unvollständigkeiten des Prospekts hinweisen, soweit ihr solche erkennbar sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex (8 (1997) Nr.3)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.72 Vermögensverwaltung
347.51 Haftpflicht
001.9 Information
657.37 Publizitätsvorschrift
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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