Verlängerungsklausel in Fitness-Studio-Verträgen : BGH XII ZR 193/95 v.4.12.1996

Die von dem Betreiber eines Fitness-Studios in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzte Klausel: "Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere sechs Monate, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird" benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders nicht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Monatsschrift für Deutsches Recht ((1997) Nr.3 S.225-226)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.03.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingung
796 Sport
34.038 Rechtsprechung
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Ablageschlagwort: 65.02 Geschäftsbedingung Dokument Nr. A-897780 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage