Erziehungsgeld : EuGH Rs. C-245/94 und C-312/94 v.10.10.19096, Hoever - Zachow

Erziehungsgeld muss einem in einem anderen Mitgliedstaat lebenden Elternteil auch dann gewährt werden, wenn dieser nicht selbst in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (4 (1996) Nr.11 S.182-184)
Ort / Verlag / Datum:01.11.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 368.46 Hinterbliebenenversicherung (SV) Dokument Nr. A-897728 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage