Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen EG-Massnahmen zur BSE-Bekämpfung : EuGH Rs. C-180/96R v.12.7.1996

Die Aussetzung des Vollzugs einer Handlung kommt nur dann in Betracht, wenn sie vorläufig in dem Sinne ist, dass sie der Entscheidung über die streitigen Rechts- und Tatsachenfragen nicht vorgreift und die später zu treffende Entscheidung in der Hauptsache nicht im voraus wirkungslos macht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (7 (1996) Nr.20 S.628-634)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 24.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:382.6 Exportbeschränkung
637.5 Fleisch
616-03F Seuche
636 Viehwirtschaft
34.038 Rechtsmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
Grossbritannien
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