Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen EG-Massnahmen zur BSE-Bekämpfung : EuGH Rs. C-180/96R v.12.7.1996
Die Aussetzung des Vollzugs einer Handlung kommt nur dann in Betracht, wenn sie vorläufig in dem Sinne ist, dass sie der Entscheidung über die streitigen Rechts- und Tatsachenfragen nicht vorgreift und die später zu treffende Entscheidung in der Hauptsache nicht im voraus wirkungslos macht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (7 (1996) Nr.20 S.628-634)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 24.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 382.6 Exportbeschränkung
637.5 Fleisch 616-03F Seuche 636 Viehwirtschaft 34.038 Rechtsmittel 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
Grossbritannien |
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 382.6 Exportbeschränkung | Dokument Nr. A-897708 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |