Untersuchungshaft kein Ruhensgrund in der Pensionsversicherung : OGH 10 Ob S 190/95 v.17.10.1995

Ansprüche aus der Pensionsversicherung (PV) ruhen gem. § 58 Abs.1 GSVG (= § 89 Abs.1 ASVG) nur während der Strafhaft und nicht auch während der Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft wird durch die Anrechnung auf die Strafe nach § 38 StGB nicht zur Strafhaft. Das gilt auch für die zwischen Urteils...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.5)
VerfasserIn: Birklbauer, Alois
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV)
343.126 Untersuchungshaft
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Pensionsversicherung (SV) Dokument Nr. A-897683 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage