Einkuftsverzicht als Rechtsmissbrauch : OGH 10 Ob S 153/95 v.19.9.1995

Auch auf den primären Rechtsanspruch auf Arbeitslosen-(AL-)geld darf nicht zum Zweck der Abwälzung der Leistungslast auf den Träger der Ausgleichszulage verzichtet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (46 (1996) Nr.5)
VerfasserIn: Binder, Martin
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Ausgleichszulage
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.43 Ausgleichszulage Dokument Nr. A-897680 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage