Kündigung wegen sexueller Belästigung : Hess. LAG 3 Sa 636/94 v.24.8.1995

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen zum Anlass zu nehmen, gegen den Angreifer geeignete und angemessene Gegenmassnahmen zu ergreifen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Streit - Feministische Rechtszeitschrift (14 (1996) Nr.3 S.131-132)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.4 Belästigung, sexuelle
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
65.012.4 Unternehmerverhalten
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen zum Anlass zu nehmen, gegen den Angreifer geeignete und angemessene Gegenmassnahmen zu ergreifen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog