Kündigung wegen sexueller Belästigung : Hess. LAG 3 Sa 636/94 v.24.8.1995

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen zum Anlass zu nehmen, gegen den Angreifer geeignete und angemessene Gegenmassnahmen zu ergreifen. Nach den Umständen des Einzelfalls kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Streit - Feministische Rechtszeitschrift (14 (1996) Nr.3 S.131-132)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.09.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.4 Belästigung, sexuelle
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
65.012.4 Unternehmerverhalten
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 176.4 Belästigung, sexuelle Dokument Nr. A-897674 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage