Kündigung wegen sexueller Belästigung : LAG Hamm 6 Sa 730/96 v.22.10.1996, rkr

Eine ausserordentliche Kündigung ist nur angemessen, wenn der Umfang und die Intensität der sexuellen Belästigungen sowie die Abwägung der beiderseitigen Interessen diese Massnahme rechtfertigen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (50 (1997) Nr.9 S.482-483)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 28.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:176.4 Belästigung, sexuelle
331.13 Entlassung: Arbeit
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Bestandshinweis

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Der Betrieb (50 (1997) Nr.9 S.482-483)