Berücksichtigung je nach dem Geschlecht unterschiedlicher Altersgrenzen bei der Berechnung der Vorruhestandsleistungen : EuGH Rs. C-139/95 v.30.1.1997, Balestra

Krisenunternehmen / Anspruch auf eine Gutschrift zusätzlicher Rentenbeiträge bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren, weil die bei der Methode zur Berechnung der Vorruhestandsleistungen vorgenommene Unterscheidung nach dem Geschlecht objektiv und notwendig mit der Festsetzung eines für Männer und Fraue...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (5 (1997) Nr.1/2 S.13-16)
Ort / Verlag / Datum:01.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Frühpension
396.1 Frau: Gleichberechtigung
331.13 Altersgrenze
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Krisenunternehmen / Anspruch auf eine Gutschrift zusätzlicher Rentenbeiträge bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren, weil die bei der Methode zur Berechnung der Vorruhestandsleistungen vorgenommene Unterscheidung nach dem Geschlecht objektiv und notwendig mit der Festsetzung eines für Männer und Frauen unterschiedlichen Rentenalters verbunden ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog