Berücksichtigung je nach dem Geschlecht unterschiedlicher Altersgrenzen bei der Berechnung der Vorruhestandsleistungen : EuGH Rs. C-139/95 v.30.1.1997, Balestra
Krisenunternehmen / Anspruch auf eine Gutschrift zusätzlicher Rentenbeiträge bis zur Höchstgrenze von fünf Jahren, weil die bei der Methode zur Berechnung der Vorruhestandsleistungen vorgenommene Unterscheidung nach dem Geschlecht objektiv und notwendig mit der Festsetzung eines für Männer und Fraue...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäisches Arbeits- und Sozialrecht (5 (1997) Nr.1/2 S.13-16)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.02.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Frühpension
396.1 Frau: Gleichberechtigung 331.13 Altersgrenze 34.038 Rechtsprechung |
Region: | EU
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Frühpension | Dokument Nr. A-897454 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |