Wartezeit bei Krankengeld : EuGH Rs. C-206/94 v.2.5.1996

Ein Arbeitnehmer hat im Bereich eines anderen EG-Mitgliedstaates bei Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Zeit auch dann Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die Vergütung nach der nationalen Regelung erst ein bestimmte Zeit nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.817 Krankenstand
368.42 Krankenversicherung (SV)
331.11F Wanderarbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-896864 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage