Die Haftung nach § 31 WRG
Die WRG-Nov. 1988, BGBl.693/1988, hat hinsichtlich der rechtsförmlichen Umsetzung dieser Haftung eine sukzessive Kompetenz der Gerichte geschaffen. Die daraus resultierende Neuaufarbeitung des Rechtsstoffes sowie durch die Novellierung neu geschaffene verfahrensrechtliche Probleme sind Gegenstand di...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Umwelt (3 (1996) Nr.4 S.171-179)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777 Wasserschutz
347.51 Haftpflicht 351.79 Wasserrecht 34.028 Verfahrensrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die WRG-Nov. 1988, BGBl.693/1988, hat hinsichtlich der rechtsförmlichen Umsetzung dieser Haftung eine sukzessive Kompetenz der Gerichte geschaffen. Die daraus resultierende Neuaufarbeitung des Rechtsstoffes sowie durch die Novellierung neu geschaffene verfahrensrechtliche Probleme sind Gegenstand dieser Abhandlung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |