Die Haftung nach § 31 WRG
Die WRG-Nov. 1988, BGBl.693/1988, hat hinsichtlich der rechtsförmlichen Umsetzung dieser Haftung eine sukzessive Kompetenz der Gerichte geschaffen. Die daraus resultierende Neuaufarbeitung des Rechtsstoffes sowie durch die Novellierung neu geschaffene verfahrensrechtliche Probleme sind Gegenstand di...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Umwelt (3 (1996) Nr.4 S.171-179)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.12.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.777 Wasserschutz
347.51 Haftpflicht 351.79 Wasserrecht 34.028 Verfahrensrecht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.777 Wasserschutz | Dokument Nr. A-896091 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |