Die Haftung nach § 31 WRG

Die WRG-Nov. 1988, BGBl.693/1988, hat hinsichtlich der rechtsförmlichen Umsetzung dieser Haftung eine sukzessive Kompetenz der Gerichte geschaffen. Die daraus resultierende Neuaufarbeitung des Rechtsstoffes sowie durch die Novellierung neu geschaffene verfahrensrechtliche Probleme sind Gegenstand di...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Umwelt (3 (1996) Nr.4 S.171-179)
VerfasserIn: Windisch, Martin
Ort / Verlag / Datum:01.12.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777 Wasserschutz
347.51 Haftpflicht
351.79 Wasserrecht
34.028 Verfahrensrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.777 Wasserschutz Dokument Nr. A-896091 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage