Atomhaftungsrecht: Kein Cash beim Gau im Ausland : Wenn jenseits unserer Grenzen ein atomarer Unfall passiert, haftet niemand für mögliche Schäden in der Alpenrepublik. Wissenschafter, Juristen und Beamte sind sich einig: Das österreichische Atomhaftungsgesetz ist im hohen Masse reformbedürftig. Wie die derzeitige Lage aussieht bzw. was baldmöglichst getan werden müsste

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Umweltschutz ((1997) Nr.2 S.10-15)
VerfasserIn: Lukschanderl, Leopold
Zwölfer, Renate
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerk
614.876 Strahlenschutz
539.16 Radioaktivität
347.513 Schadenersatz
347.51 Haftpflicht
Region:Österreich
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