Atomhaftungsrecht: Kein Cash beim Gau im Ausland : Wenn jenseits unserer Grenzen ein atomarer Unfall passiert, haftet niemand für mögliche Schäden in der Alpenrepublik. Wissenschafter, Juristen und Beamte sind sich einig: Das österreichische Atomhaftungsgesetz ist im hohen Masse reformbedürftig. Wie die derzeitige Lage aussieht bzw. was baldmöglichst getan werden müsste
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Umweltschutz ((1997) Nr.2 S.10-15)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.02.1997 |
Erscheinungsjahr: | 1997 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 621.311 Kernkraftwerk
614.876 Strahlenschutz 539.16 Radioaktivität 347.513 Schadenersatz 347.51 Haftpflicht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 621.311 Kernkraftwerk | Dokument Nr. A-896060 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |