Strafrecht: Statt symbolischer Novellen wäre eine Gesamtrevision nötig

Höhere Strafen für einzelne Delikte führen nicht zu einer besseren Ausgewogenheit des Strafrechts. Sie lassen jedoch einen Nachzieheffekt in Richtung weiterer Kriminalisierung befürchten / In diesem Monat beginnt die parlamentarische Behandlung des Strafrechtsänderungsgesetzes 1996.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
VerfasserIn: Schwaighofer, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.06.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.2 Strafrechtsreform
343.24/.29 Strafe
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 343.2 Strafrechtsreform Dokument Nr. A-895817 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage