Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten : EuGH verb. Rs. C-74/95 und C-129/95 v.12.12.1996

Die Artikel 4 und 5 der Richtlinie 90/270 sind darin auszulegen, dass die darin aufgestellte Verpflichtung für alle Arbeitsplätze, wie sie in Artikel 2 Buchstabe b definiert sind, gilt auch wenn diese Arbeitsplätze nicht mit Arbeitnehmern im Sinne des Artikels 2 Buchstabe c besetzt sind, und dass di...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäisches Wirtschafts-& Steuerrecht (8 (1997) Nr.2 S.63-65)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 10.02.1997
Erscheinungsjahr:1997
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.811 Arbeitszeit, variable
331.811 Teilzeitarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:EU
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Ablageschlagwort: 331.021F Bildschirmarbeit Dokument Nr. A-895665 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage