Einheitlicher Rechtsraum für Zivil-und Handelssachen : Mit 1.September trat das Lugano-Übereinkommen in Kraft - "Freier Urteilsverkehr"

Internationale Zuständigkeit der Gerichte geregelt / Europäischer Gerichtshof ohne Auslegungskompetenz.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Salzburger Nachrichten
VerfasserIn: Müller, Stefan
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 25.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
341.241 Vertrag, internationaler
347.7 Handelsrecht
340.132 Rechtsangleichung
347.98 Gericht: Zuständigkeit
Region:International
Schweiz
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-894746 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage