Arbeitszeitversäumnis : LG Salzburg 20 Cga 171/93m v.17.11.1994 / GewO § 82 lit f
Ein Arbeitszeitversäumnis ist dann pflichtwidrig, wenn für eine berechtigte Unterlassung der Arbeitsleistung die erforderliche Genehmigung des Arbeitgebers nicht eingeholt worden ist. Die vom Arbeitnehmer vermutete Einwilligung des Arbeitgebers in eine solche Unterlassung der Arbeitsleistung schlies...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.10.1996 |
Erscheinungsjahr: | 1996 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.817 Dienstverhinderung 331.011 Arbeitspflicht 65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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