Arbeitszeitversäumnis : LG Salzburg 20 Cga 171/93m v.17.11.1994 / GewO § 82 lit f

Ein Arbeitszeitversäumnis ist dann pflichtwidrig, wenn für eine berechtigte Unterlassung der Arbeitsleistung die erforderliche Genehmigung des Arbeitgebers nicht eingeholt worden ist. Die vom Arbeitnehmer vermutete Einwilligung des Arbeitgebers in eine solche Unterlassung der Arbeitsleistung schlies...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.10.1996
Erscheinungsjahr:1996
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
331.817 Dienstverhinderung
331.011 Arbeitspflicht
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-894720 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage